05.07.07
Energiewende im Landkreis Fürstenfeldbruck
Bündelung, Institutionalisierung und Verstärkung der Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Landrat,
Klimaschutz, Energieeinsparung und die Vermeidung von CO2-Emmissionen sind konkrete Herausforderungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise; es handelt sich schon längst nicht mehr um Abstrakta, die den Kommunen von der staatlichen Politik vorgeben werden, sondern um wichtige kommunalpolitische Zukunftsaufgaben, denen wir uns alle sehr konkret zu stellen haben. Im Landkreis Fürstenfeldbruck sehen wir dabei ein enormes bürgerschaftliche Engagement, das bundesweite Vorbildfunktionen erfüllt.
Mit ihrer Resolution vom 8.4.00 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
1. Brucker Land Energieforums das Ziel erklärt, den Landkreis bis 2030 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Dies soll erreicht werden durch schrittweise Reduktion des Energieverbrauchs, Einsatz der jeweils innovativsten Technologien sowie die nachhaltige Nutzung aller heimischen Ressourcen.
Sieben Jahre nach der Verabschiedung dieser bürgerschaftlichen Resolution und 23 Jahre vor dem Zielerreichungszeitpunkt ist es einerseits Zeit – auch in den Kreisgremien – Bilanz zu ziehen, andererseits eine notwendige Verstärkung der Maßnahmen einzuleiten. Die Errichtung eines sog. „Grünen Zentrums“, das meine Fraktion gerne beschleunigen möchte, bietet zudem die Chance zur Errichtung einer ausgebauten zentralen Beratungs- und Koordinierungsanlaufstelle; also weit über die Landwirtschaft hinaus.
I.
Soweit ersichtlich wurde der Kreistag Fürstenfeldbruck in seiner Gesamtheit mit der Angelegenheit „Energiewende“ bislang kaum befasst. Aus Sicht der SPD-Fraktion soll nunmehr der Kreistag insgesamt einerseits ein Bekenntnis zur Energiewende ab¬geben, andrerseits konkrete Maßnahmebündel beschließen, für deren Erweiterung wir selbstverständlich offen stehen.
Zur Historie der Kreisbeschlüsse:
1. Der bislang immer benannte Beschluss des Kreis FFB ist ein Kreisausschussbeschluss vom 19.2.01, der folgenden Wortlaut hat:
„Der KA unterstützt die Ziele des Vereins Ziel 21 (Zentrum innovative Energien im Landkreis Fürstenfeldbruck) und billigt die Beteiligung des Landkreises am Verein, mit der Maßgabe, dass sich der Beitrag auf die Leistung der Arbeit der Agenda-Leitstelle beschränkt“.
Nach dem Sitzungsprotokoll wurde die Einschränkung des letzten Halbsatzes auf Betreiben des Landrats eingefügt. Da „Energiewende“ eine wichtige Querschnittaufgabe der Gesamttätigkeit von Landkreisen und staatlichem Landratsamt darstellt (z.B. nur Kommunalberatung, Rechtsaufsicht, Genehmigung der Flächennutzungsplanungen u.ä.) ist diese Einschränkung heute sicher nicht mehr zeitgemäß.
2. In der laufenden Wahlperiode gibt es insbesondere folgende Befassung von Kreisgremien:
• So wurde im Ausschuß für Umwelt und Planung am 11.12.02 beschlossen, geeignete Dachflächen (Kreisbauhof) der Landkreisliegenschaften grundsätzlich kostenlos für den Bau von Photovoltaikgemeinschaftsanlagen zur Verfügung zu stellen.
• Ein weiterer Beschluss betrifft die Energieversorgung des Schulzentrums FFB mit einer Blockheizkraftanlage (3.5.07).
• Die bessere Energieausnutzung der Verbrennungsanlage der Gesellschaft für Abfallverwertung in Geiselbullach wurde am 15.1.07 erst auf zunächst hinhaltenden Widerstand der Brucker Kreisspitze beschlossen (Fernwärme Gewerbegebiet Bergkirchen). Gerade der Vorgang zeigt den Handlungsbedarf für eine vorausschauende Ressourcenplanung im Landkreis.
• Weiter besteht der begrüßenswerte Antrag des Referenten für Umwelt und Energie, des Kollegen Dobner, vom 9.3.07 auf Energiemanagement bei den Kreisliegenschaften.
II.
Kommunale und private Herangehensweisen
1. Neben den Beschlusslagen des Landkreises bestehen zahlreiche Bestrebungen unserer Städte und Gemeinden. Zukunftweisend können beispielsweise die Vorhaben in Germering und Puchheim zur Nutzung der Geothermie sein; aber auch die Gründung der KommEnergie im Brucker Osten, um laufend den öffentlichen Einfluss auf die Stromversorgung zu verbessern. In Moorenweis engagiert sich die Gemeinde für einen Solarpark.
2. Wesentlich für die Zielsetzung einer 100%-Abdeckung regenerativer Energien ist die Mobilisierung privater Initiative. Hier helfen Ziel 21 sowie die Städte und Gemeinden insbesondere mit Energieberatungsangeboten für Private.
Zur Dimension: Im Landkreis Fürstenfeldbruck bestehen (2005) über 91.500 Wohnungen (davon über 31.000 Wohnungen in einem Wohngebäude, über 13.000 Wohnungen in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen und ca. 45.000 Wohnungen in Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen). Die weitaus größte Zahl wurde vor mehr als 20 Jahren errichtet. Dies stellt ein ganz erhebliches Potenzial zur energetischen Gebäudesanierung dar. Private Dachflächen bieten ein großes Ausbaupotenzial zur Energieeinspeisung in das Stromnetz.
Die Umstellung der privaten und öffentlichen Liegenschaften bietet gerade auf regionaler Ebene immense Chancen auf Wertschöpfung und Arbeitsplätze gerade im vor Ort tätigen Bauhandwerk.
III.
Zur Erneuerung, Präzisierung und Ausweitung bestehende Beschlusslagen sowie zur Umsetzung bürgerschaftlichen Engagements in Erwägung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand stelle ich namens der SPD-Kreistagsfraktion Fürstenfeldbruck den
Antrag, nunmehr erstmals den Kreistag mit dem Gesamtkomplex „Ener¬giewende“ umfassend zu befassen.
Es bestehen im Einzelnen folgende Anträge, wobei wir für Ergänzungen und Erweite¬rungen offen sind:
1. Die Energieversorgung im Landkreis Fürstenfeldbruck soll bis zum Jahr 2030 auf regenerative Basis gestellt werden.
2. Der Verein Ziel 21 gibt im Kreistag einen umfassenden Bericht über die bisher geleistete Arbeit und den aus Sicht dieses Vereins bestehenden Sachstand zur Energiewende im Landkreis Fürstenfeldbruck.
3. Der Kreistag Fürstenfeldbruck konkretisiert den Beschluss des Kreisausschusses vom 19.2.01 folgendermaßen:
a) Wir begrüßen, dass Ziel 21 von vielen Kommunen bundesweit als Lokomotive für kommunalen Klimawandel wahrgenommen wird.
b) Die Einschränkung im Beschluss vom 19.3.01, dass der Beitrag des Landkreises auf die Leistung der Agenda-Leitstelle beschränkt wird, wird aufgehoben.
Über einen bedarfsgerechten Ausbau des Beitrags des Landkreises ist neu zu verhandeln.
4. Hinsichtlich der eigenen Liegenschaften:
a) Über die bisherigen Maßnahmen nach dem Antrag des Referenten für Umwelt und Energie, des Kollegen Dobner, ist nunmehr im Kreistag zu berichten.
b) Der Landkreis nimmt die energetische Sanierung seiner Liegenschaft beschleunigt war: In Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind bis 2015 sämtliche Gebäude des Landkreises in energetischer Hinsicht und nach dem aktuellen Stand der Technik zu sanieren (Wärmedämmung, Lüftung, Heiztechnik), um den Strom- und Wärmebedarf auf ein Mindestmaß zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern.
Auf den Einsatz fossiler Energieträger ist zu verzichten. Vielmehr ist das Landkreisziel, möglichst früh und vollständig auf regenerative Energien umzusteigen.
c) Der UPA und der KAS sind jährlich über den Stand der Umsetzung zu unterrichten.
5. Errichtung eines Kommunalen Klimarates im Landkreis Fürstenfeldbruck; Steuerungs- und Kontrollkonferenzen
a) Das visionäre Ziel zur drastischen CO2-Reduktion erfordert gemeinsam gesteuertes Handeln aller im Energiebereich Verantwortung Tragender. Der Kommunale Klimarat des Landkreises FFB soll besetzt sein mit Vertreterinnen und Vertretern von Ziel21, örtlicher Agenda-Arbeitskreise, des Landkreises, der Städte und Gemeinden, der Landwirtschaft, der IHK und kommunaler Stadtwerke bzw. der KommEnergie.
b) Die Aufgabe des Klimarates ist die eines laufenden Ideengebers, einer „pressure group“ für nachhaltige Versorgung. Genannt seien hier genauere Untersuchungen und die Koordination des Ausbaus / der Modernisierung bestehender Wasserkraftwerke, die Nutzung der Geothermie und der Photovoltaik, die Realisierung von Biogas-Anlagen mit Kraftwärmekopplung bzw. die Einspeisung von Biogas in bestehende oder neue Gasnetze, die Forcierung regenerativer Hybridlösungen oder ein zentraler Einsatz von Karft-Wärme-Pumpen uvm.
c) Dabei soll eine jährliche Steuerungs- und Kontrollkonferenz der benannten Akteure zur Erfassung des Umsetzungsstands sowie zur Konkretisierung von Zwischenzielen der Energiewendevorgaben stattfinden.
d) Über die Arbeit des Klimarats wie über den Fortschritt der Energiewende im Geamtkreisgebiet ist einmal jährlich im Kreistag zu berichten.
IV.
Regenerativ-Ziel: Binnen 10 Jahre 1-2 KW pro Einwohner
Wir beantragen zur Beschleunigung und Konkretisierung der kreisweiten Bemühungen zum Umbau auf regenerative Energien die Implementierung eines Landkreisprogrammes „Binnen 10 Jahren 1-2 KW regenerativer Energie pro Einwohner“.
Zweck dieses Programmes soll es sein, alle Aktivitäten an einem bemeßbaren Ziel zu orientieren. Mit der genannten Größe wäre in einer Dekade der gesamte private Strombedarf auf vorwiegend dezentral und regenerativ erzeugte Elektrizität umgestellt. Wird der so erzeugte Strom in intelligenten Hybridlösungen verwendet, ergibt dies einen weiteren Anschub für Energieeinsparungen und rationellere Nutzung (z.B. KWK).
Ein solches Programm kann – und hier sind wir für alternative oder zusätzliche Vorschläge offen – z.B. durch die Auslobung von Preisen oder durch begrenzte Investitionshilfen unterstützt werden.
Es soll sich ausdrücklich an Privat und Wirtschaft wenden. Soweit die Landkreiskommunen an einer Mitwirkung interessiert sind, sollte es mit diesen gemeinsam initiiert werden. Wo nicht, sollte es davon nicht aufgehalten werden können.
Die Ausgestaltung eines solchen Programmes sollte in einer Arbeitsgruppe des Kreistages vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Falk
Bezirks- und Kreisrat
Vorsitzender des SPD-Unterbezirks
im Landkreis Fürstenfeldbruck
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